Ausbildung: Forstwirt*in
Der Beruf Forstwirt ist ein dreijähriger, anerkannter Ausbildungsberuf in der Forstwirtschaft (Ausbildungsbereich Landwirtschaft).
Berufstyp: | Ausbildungsberuf |
Berufsbezeichnung: | Forstwirt |
Ausbildungsart: | Duale Ausbildung |
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre, Verkürzung auf 2-2,5 Jahre möglich |
Lernorte: | im Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Forstbetriebe): im Freien, im Forst und in der Berufsschule |
Im Ausbildungsbetrieb: | Hier lernen die Auszubildenden beispielsweise:
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt. |
In der Berufsschule: | Hier erwirbt man weitere Kenntnisse:
|
Zugang zur Ausbildung: | Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger mit Hochschulreife ein. Etwa jeder Dritte der Ausbildungsanfänger hatte vor Ausbildungsbeginn ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert, jeder Vierte hatte eine Berufsfachschule abgeschlossen. Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus werden in der Regel ein Jagdschein sowie der Führerschein Klasse B gefordert. Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus. Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. |
Weiterführende Informationen und Quelle: | © Bundesagentur für Arbeit |