WaldFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Berufsbild: Forstmaschinenführer*in

Berufstyp:Beruf nach Weiterbildung
Berufsbezeichnung:Forstmaschinenführer*in
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:

Forstmaschinenführer bedienen und warten Forstmaschinen und -geräte wie Zugmaschinen oder Harvester. Sie sind bei Baumfäll-, Rode- und Holzerntearbeiten für die Führung und Überwachung der Maschinen zuständig. Das können z.B. hochtechnisierte Harvester (Vollernter), Motorsägen, Schlepper oder Kräne sein.

Forstmaschinenführer/innen bedienen die Maschinen und führen Wartungs- und Servicearbeiten durch. Bei größeren Defekten veranlassen sie die Beauftragung von Werkstätten. Zudem planen sie den Einsatz von Forstmaschinen und achten darauf, dass dieser wirtschaftlich und umweltverträglich durchgeführt wird. Teilweise erledigen sie auch Wegearbeiten oder bringen Schädlingsbekämpfungsmittel aus. Bei allen ihren Tätigkeiten befolgen sie die Sicherheitsrichtlinien sowie die Vorschriften zu Arbeits- und Umweltschutz.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen:

  • forstwirtschaftliche Maschineneinsätze für den Betrieb planen und dabei Ökologie und Umweltschutz berücksichtigen
  • Bäume fällen, entasten und abtransportieren; Holzerntemaßnahmen mit dem Harvester oder anderen Geräten durchführen
  • Holz mit dem Forwarder rücken
  • mechanisierte Arbeitsverfahren mit Standard- und Spezialschleppern durchführen
  • Wald durch Wegebau und Rückegassen erschließen
  • Schädlingsbekämpfungsmittel ausbringen
  • Servicearbeiten an den Maschinen durchführen und die Maschinen warten
  • bei Defekten Diagnose durchführen und Defekte beheben bzw. Werkstätten beauftragen
  • Maschineneinsätze unter Beachtung der Kosten kalkulieren
  • einschlägige Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen beachten
Voraussetzung:

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Forstmaschinenführer. Zudem ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse T sowie in der Regel der Klasse B oder C (alte Führerscheinklasse 3 bzw. 2) erforderlich. Zudem wird in der Regel eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder C (alte Führerscheinklasse 3 bzw. 2) benötigt, sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse T.

Sonstige Zugangsbedingungen:

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Forstwirt*in oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis in Betrieben und Unternehmen der Forstwirtschaft. Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis in Betrieben und Unternehmen der Forstwirtschaft zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse T oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis erforderlich. Diese kann jedoch auch erst während der Weiterbildung erworben werden.

Erforderliche Kernkompetenzen:

Umgang mit Forstgeräten, -maschinen, Kenntnisse der Holzernte, Maschineneinsatz (Landwirtschaft, Forst, Garten), Maschinenführung, Anlagenführung, -bedienung, Waldpflegearbeiten

Arbeitsorte:

Forstmaschinenführer/innen arbeiten in erster Linie

  • im Freien, auf und an Forstmaschinen im Waldgelände

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkstätten
  • in Lagerräumen
  • in Büroräumen
Arbeitssituation:

Forstmaschinenführer bedienen je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Forstmaschinen wie Kranrückezug oder Vollernter in zumeist unbefestigtem Gelände. Daneben arbeiten sie mit Maschinen und Handwerkzeugen, etwa mit Wegebau- oder Entrindungsmaschinen bzw. mit Motorsägen. Insbesondere bei Baumfäll- und Rodungsarbeiten ist eine präzise Kommunikation mit Kollegen und Kolleginnen erforderlich, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Bei all ihren Tätigkeiten tragen sie Schutzausrüstung, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm und Arbeitskleidung in Signalfarben. Auch Gehörschutz ist in einigen Bereichen Pflicht. Meistens bedienen sie die Maschinen im Wald. Dann sind sie den unterschiedlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt. In den Steuerkabinen ist es oft zugig. Laufende Motoren und Maschinen erzeugen Lärm und Vibrationen, Holzstaub kann das Sichtfeld einschränken und der Geruch und die Dämpfe von Schädlingsbekämpfungsmitteln können in der Luft liegen. Wenn sie die Forstmaschinen warten, kommen sie auch mit Schmierölen und Fetten in Berührung, die die Haut reizen können. Saisonbedingte Arbeitszeitschwankungen sind für Außenarbeiten im Forstgewerbe üblich.

Arbeitsbereiche/Branchen:Forstmaschinenführer finden Beschäftigung in Forstbetrieben in Lohnunternehmen der Forstwirtschaft in der öffentlichen Verwaltung, etwa in Forstämtern
Verdienst/Einkommen:

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.661 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit:

Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) 

Quelle:© Bundesagentur für Arbeit
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Forstmaschinenführer bedienen je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Forstmaschinen: von der Motorsäge bis zum Vollernter. Quelle: Robert Kneschke – stock.adobe.com