Berufsbild: Forstwirt*in (Ausbildung)
Berufstyp: | Beruf nach Ausbildung |
Berufsbezeichnung: | Forstwirt*in |
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt: | Forstwirte und Forstwirtinnen begründen Waldbestände, d.h. sie forsten Flächen mit jungen Bäumen auf. Sie pflegen und schützen Waldflächen, indem sie Schädlinge bekämpfen, Areale mit jungen Bäumen einzäunen und Triebe mit chemischen Lösungen oder durch mechanische Schutzeinrichtungen vor Wildverbiss schützen. Auch pflegen sie (Feucht-)Biotope, Moore und Gewässer. Für die Walderneuerung gewinnen sie Samen der Waldbäume: Sie ernten Tannenzapfen oder sammeln die Samen von Laubbäumen. Bei der Holzernte fällen sie Bäume mit der Kettensäge, entasten, messen und markieren die Stämme. Oder sie setzen Holzerntemaschinen (Harvester) ein, die Bäume fällen, entasten, entrinden, zerteilen sowie vermessen und die dabei gewonnenen Daten direkt an forstwirtschaftliche Informationssysteme übermitteln. Sie bauen und unterhalten Waldwege und Forststraßen sowie Erholungseinrichtungen, z.B. Bänke und Picknickplätze, montieren Hochsitze, bringen Nistkästen an und richten Wildfutterplätze ein, die sie im Winter mit Futter versehen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Instandhaltung ihrer Arbeitsmittel - angefangen von traditionellen Werkzeugen bis zu hochmodernen Maschinen, Fahrzeugen und digitalen Geräten. |
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen: |
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Voraussetzung: | In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirt/in. Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung zu dieser Ausbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Etwa jede/r Achte der Ausbildungsanfänger/innen hatte vor Ausbildungsbeginn an einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen. |
Interessen: | Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt. Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
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Sonstige Zugangsbedingungen: | Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kann für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein. |
Kernkompetenzen, die man in diesem Beruf erwirbt: | Forstgeräte, -Maschinen, Forstschutz, Forstwirtschaft, Holzernte, Wald anpflanzen, Waldpflegearbeiten |
Arbeitsorte: | Forstwirte*Forstwirtinnen arbeiten in erster Linie im Freien. Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Werkstatt- und Geräteräumen oder in forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. |
Arbeitssituation: | Forstwirte und Forstwirtinnen erledigen viele Arbeiten von Hand, z.B. mit Hacke oder Spaten, bedienen jedoch auch Maschinen wie Motor-, Kreissägen, Holzernter und Transportfahrzeuge. Das kann körperlich sehr anstrengend sein. Sie tragen Schutzkleidung, einschließlich Handschuhe, Helm und - bei Sägearbeiten - Schutzbrille oder -visier sowie Gehörschutz. Vorwiegend arbeiten sie in Wirtschafts- oder Erholungswäldern bzw. auf aufzuforstenden Flächen. Ihre Einsatzorte wechseln häufig. Sie arbeiten z.T. in schwierigem Gelände, z.B. an steilen Hängen, oder in abgelegenen Gebieten. Im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. Das Instandhalten bzw. -setzen von Wegen, Zäunen und Spielgeräten erfordert handwerkliche Fähigkeiten, die Wartung von Maschinen und Fahrzeugen technisches Verständnis. Um Unfälle zu vermeiden, ist z.B. bei Baumfällarbeiten oder beim maschinellen Entasten, Entrinden oder Spalten von Holzstämmen Umsicht geboten. Sorgfältig bringen Forstwirte und Forstwirtinnen Schutzvorrichtungen an jungen Bäumen an, um sie vor Wildverbiss zu schützen. |
Arbeitsbereiche/Branchen: | Forstwirte*Forstwirtinnen finden Beschäftigung in erster Linie in Forstbetrieben, bei forstwirtschaftlichen Dienstleistern, bei Forstämtern und -verwaltungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Landschaftsbau- und Baumpflegebetrieben. |
Verdienst/Einkommen: | Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.313 bis € 2.429 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. |
Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit: | |
Quelle: | © Bundesagentur für Arbeit |