WaldFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Berufsbild: Natur- und Landschaftspfleger*in

Berufstyp:Beruf nach Weiterbildung
Berufsbezeichnung:Natur- und Landschaftspfleger*in
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:Natur- und Landschaftspfleger betreuen landschaftliche Schutzgebiete, sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig, planen Landschaftspflegearbeiten und setzen diese um. Sie untersuchen z.B. Standortbedingungen und Lebensräume von Pflanzen und Tieren, bestimmen Waldschäden, beurteilen Gewässerverschmutzungen und entwickeln Schutzmaßnahmen oder Sanierungskonzepte. Unter anderem organisieren und überwachen sie die Pflege von Feuchtbiotopen, Trockenrasen, Hecken und Feldgehölzen oder von Gewässern. Dabei bestimmen sie Wildgehölze und bewirtschaften Wälder, fällen oder beschneiden Bäume, mähen Flächen, legen Naturhecken an, rekultivieren Kiesgruben und Ödland oder sanieren und gestalten Landschaftsabschnitte unter ökologischen Aspekten. Die jeweiligen Arbeitsabläufe bereiten sie auch selbst vor: Sie planen den Material- und Mitarbeitereinsatz, leiten Mitarbeiter/innen an und erstellen Aufwands- und Kostenrechnungen. Zudem planen sie Informationsveranstaltungen zu Naturschutz und Landschaftspflege und führen diese durch.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Schutzgebiete betreuen und überwachen
    • biologisches Gleichgewicht in Schutzgebieten überwachen, eventuelle Störungen durch Veränderung der Umweltfaktoren beheben
    • Standortbedingungen und Lebensräume analysieren
    • Waldschäden erkennen und analysieren
    • Gewässerverschmutzung beurteilen und Schutzmaßnahmen entwickeln
    • Gesamtkonzepte zur Sanierung bzw. zum Erhalt von Naturräumen erarbeiten
  • über Naturschutz und Landschaftspflege informieren
    • Informations- und Naturerkundungsmaßnahmen planen und durchführen
    • über Förderprogramme beraten
    • Besucher in Schutzgebieten führen, Exkursionen organisieren
  • Landschaftspflegearbeiten planen und ausführen
    • Arbeitsabläufe festlegen, Mitarbeiter-, Maschinen- und Geräteeinsatz planen
    • mähen, schneiden, entbuschen und pflanzen
    • Ausführung aller Arbeiten überwachen
    • Kostenaufstellungen bzw. -abrechnungen erledigen
Voraussetzung:

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Natur- und Landschaftspfleger*in. Ein Führerschein der Klasse B bzw. C (früher Klasse 3 bzw. 2) ist in der Regel notwendig, da die meisten Tätigkeiten mit Außendienst verbunden sind. Teilweise wird zudem der Besitz einer Kettensägenberechtigung gefordert.

Sonstige Zugangsbedingungen:Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/in, Gärtner/in, Forstwirt/in, Revierjäger/in, Winzer/in, Fischwirt/in, Tierwirt/in der Fachrichtung Schäferei oder Wasserbauer/in sowie jeweils eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis. 
Erforderliche Kernkompetenzen:
  • Arbeitsvorbereitung
  • Betriebsmitteleinsatz planen
  • Forstschutz
  • Gewässerschutz
  • Kalkulation
  • Landschaftspflege
  • Maschineneinsatz (Landwirtschaft, Forst, Garten)
  • Naturschutz
  • Ökologie
  • Renaturierung
Arbeitsorte:

Natur- und Landschaftspfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • im Freien
  • in Büro- und Schulungsräumen
Arbeitssituation:

Natur- und Landschaftspfleger übernehmen planende und organisierende Tätigkeiten vorwiegend bei Umweltämtern oder in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus. Die Analyse von Waldschäden etwa erfordert Sorgfalt und eine exakte Arbeitsweise. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie der betrieblichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen führen und motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Exkursionsteilnehmern und-teilnehmerinnen, Auftraggebern, Lieferanten und Vorgesetzten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erledigen sie vor allem Aufgaben wie z.B. die Auswertung von Mess- und Analysedaten. Bei vielen praktischen Tätigkeiten tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe und ggf. Gehörschutz, denn die eingesetzten Maschinen, z.B. Erdbewegungsmaschinen, sind laut. Bei den Tätigkeiten im Freien sind sie Witterungseinflüssen und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Das Setzen von neuen Pflanzungen muss oft in der Hocke oder gebückt vorgenommen werden.

Arbeitsbereiche/Branchen:

Natur- und Landschaftspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Kreis- oder Gemeindeverwaltungen, z.B. in Umweltämtern
  • in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus
  • bei Naturparks, botanischen oder zoologischen Gärten

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • bei Abfallwirtschaftsunternehmen und Deponiebetreibern
Verdienst/Einkommen:

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.749 bis € 3.046

Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)   Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit:

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) 

Quelle:© Bundesagentur für Arbeit
Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com

Natur- und Landschaftspfleger finden Beschäftigung in erster Linie

bei Kreis- oder Gemeindeverwaltungen, z.B. in Umweltämtern, in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, bei Naturparks, botanischen oder zoologischen Gärten. Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com