Berufsbild: Techniker*in Forsttechnik - staatlich geprüft
Berufstyp: | Beruf nach Weiterbildung |
Berufsbezeichnung: | Techniker Forsttechnik |
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt: | Techniker der Fachrichtung Forsttechnik planen, organisieren und kontrollieren die Arbeiten im Forst sowie weitere der Forstwirtschaft zugehörige Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise Holzeinschlag und -lagerung, Aufforstungen, Holzernte und -verkauf oder Bodenverbesserung. Außerdem erledigen sie den Schriftwechsel im Büro, beantragen Fördermaßnahmen und erstellen Kosten- und Ertragskalkulationen sowie Statistiken und Betriebsabrechnungen. Darüber hinaus leiten sie Mitarbeiter/innen an und übernehmen innerbetriebliche Ausbildungsaufgaben. |
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen: |
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Voraussetzung: | In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker*in der Fachrichtung Forsttechnik. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. |
Sonstige Zugangsbedingungen: | Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kann für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein. Wer die Jagd ausübt, benötigt einen Jagdschein. Hierfür muss man eine Jägerprüfung bestanden haben.Je nach beruflicher Position wird ein Pkw-Führerschein verlangt, eventuell auch die Fahrerlaubnis für Lkw oder für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge. |
Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt: | Betriebsmitteleinsatz planen, Forstgeräte, -Maschinen, Forstschutz, Forstwirtschaft, Holzernte, Maschineneinsatz (Landwirtschaft, Forst, Garten), Waldpflegearbeiten, Waldwegebau, -arbeiten |
Arbeitsorte: | Techniker der Fachrichtung Forsttechnik arbeiten in erster Linie im Freien, z.B. in Forstrevieren oder Forstgärten, in Büros oder im Außendienst |
Arbeitssituation: | Techniker der Fachrichtung Forsttechnik übernehmen planende, organisierende, überwachende und leitende Tätigkeiten vorwiegend in der mittleren Managementebene von Forstbetrieben, forstlichen Dienstleistungsunternehmen oder bei Forstämtern. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie der betrieblichen Qualitätsnormen achten, ist Sorgfalt unerlässlich. Im Büro am Computer erledigen sie vor allem betriebswirtschaftliche Aufgaben wie z.B. Kalkulation, Betriebsabrechnung und Verkauf. Die Techniker*innen übernehmen komplizierte fachliche Aufgaben: Beim Vermessen des geschlagenen Holzes etwa sind Sorgfalt und eine exakte Arbeitsweise erforderlich. Bei manchen praktischen Tätigkeiten tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. wetterfeste Kleidung, Handschuhe und Sicherheitsschuhe. Sie wechseln viel zwischen Büroarbeit und Tätigkeiten im Wald. Dabei sind sie Witterungseinflüssen und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Untersuchungen an Bäumen und Pflanzen müssen dabei oft in unwegsamem Gelände sowie in der Hocke oder gebückt vorgenommen werden. |
Arbeitsbereiche/Branchen: | Techniker der Fachrichtung Forsttechnik finden Beschäftigung in erster Linie in Forstbetrieben, forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen oder forstlichen Zusammenschlüssen (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften oder Waldbesitzervereinigungen), Forstämtern, Naturparks und Tiergehegen. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Betrieben des Gartenbaus, z.B. in Baumschulbetrieben, in Betrieben der Holzbearbeitung wie Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken, bei Herstellern von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, in Lehr- und Versuchsanstalten für Forstwirtschaft, bei Landwirtschaftskammern. |
Verdienst/Einkommen: | Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.661 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. |
Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit: | |
Quelle: | © Bundesagentur für Arbeit |