WaldFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Berufsbild: Techniker*in Forsttechnik - staatlich geprüft

Berufstyp:Beruf nach Weiterbildung
Berufsbezeichnung:Techniker Forsttechnik
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:

Techniker der Fachrichtung Forsttechnik planen, organisieren und kontrollieren die Arbeiten im Forst sowie weitere der Forstwirtschaft zugehörige Aufgaben.

Dazu zählen beispielsweise Holzeinschlag und -lagerung, Aufforstungen, Holzernte und -verkauf oder Bodenverbesserung.
Bei Begehungen des Reviers erfassen sie z.B. Holzmengen mit mobilen Aufnahmegeräten und prüfen den Bestand regelmäßig auf Baumkrankheiten oder Schädlingsbefall, um ggf. durch frühzeitige Abhilfemaßnahmen den wirtschaftlichen Verlust zu begrenzen.

Die Jagdausübung bzw. die Verwaltung des Jagdbetriebs, Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschaftsgestaltung und Waldpädagogik gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Dabei planen Techniker*innen der Fachrichtung Forsttechnik u.a. Wege und Gatter oder Reviereinrichtungen wie Hochsitze und Pirschsteige oder sie kümmern sich um die Wildbewirtschaftung (z.B. Hege, Fütterung und Lebensraumgestaltung).

Außerdem erledigen sie den Schriftwechsel im Büro, beantragen Fördermaßnahmen und erstellen Kosten- und Ertragskalkulationen sowie Statistiken und Betriebsabrechnungen. Darüber hinaus leiten sie Mitarbeiter/innen an und übernehmen innerbetriebliche Ausbildungsaufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Bestandspflegemaßnahmen planen, durchführen bzw. veranlassen, um gesunde und leistungsfähige Bestände zu erzielen
    • Maßnahmen zur Waldbodenverbesserung ergreifen
    • Waldbestände, Aufforstungen und Begrünungen planen, Planungen umsetzen
    • Pflanzen in Forstgärten anzüchten
  • Waldschäden analysieren
    • Schäden identifizieren, z.B. bei regelmäßigen Begehungen
    • Ursachen erkennen, z.B. Umweltverschmutzung, Sturm, Feuer, Insekten, Wildschäden
    • Maßnahmen zur Bekämpfung der Schäden einleiten
  • Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion der Wälder erhalten
    • im Rahmen der Waldpädagogik und forstlichen Umweltbildung z.B. Waldlehrpfade anlegen und pflegen
    • Waldwegebau und Bau von Reviereinrichtungen, wie z.B. Hochsitze oder Pirschsteige, sowie deren Unterhaltung planen und veranlassen
    • Naturschutzmaßnahmen im Wald durchführen
  • Holzernte und -verwertung organisieren
    • Holzeinschlag und -lagerung planen, veranlassen und kontrollieren
    • eingeschlagenes Holz verbuchen und verkaufen, dabei moderne Marketingstrategien anwenden
  • Hege, Wildbewirtschaftung, Jagdbetrieb und -verwaltung durchführen
  • Arbeitskräfte- und Maschinenbedarf ermitteln, Einsätze planen, Mitarbeiter/innen anleiten
  • in Bestattungs- oder Friedwäldern z.B. Waldführungen organisieren, Interessenten bei der Baumauswahl beraten, Urnenbeisetzungen vorbereiten, Bestattungsbäume pflegen
  • kaufmännische Aufgaben der Forstwirtschaft wahrnehmen, z.B. Fördermaßnahmen beantragen, Kosten- und Ertragskalkulationen, Statistiken und Betriebsabrechnungen erstellen, Personalsachbearbeitung und -entlohnung organisieren

Voraussetzung:

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker*in der Fachrichtung Forsttechnik. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss.

Sonstige Zugangsbedingungen:

Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kann für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein. Wer die Jagd ausübt, benötigt einen Jagdschein. Hierfür muss man eine Jägerprüfung bestanden haben.Je nach beruflicher Position wird ein Pkw-Führerschein verlangt, eventuell auch die Fahrerlaubnis für Lkw oder für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge.

Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt:

Betriebsmitteleinsatz planen, Forstgeräte, -Maschinen, Forstschutz, Forstwirtschaft, Holzernte, Maschineneinsatz (Landwirtschaft, Forst, Garten), Waldpflegearbeiten, Waldwegebau, -arbeiten

Arbeitsorte:

Techniker der Fachrichtung Forsttechnik arbeiten in erster Linie im Freien, z.B. in Forstrevieren oder Forstgärten, in Büros oder im Außendienst

Arbeitssituation:

Techniker der Fachrichtung Forsttechnik übernehmen planende, organisierende, überwachende und leitende Tätigkeiten vorwiegend in der mittleren Managementebene von Forstbetrieben, forstlichen Dienstleistungsunternehmen oder bei Forstämtern. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie der betrieblichen Qualitätsnormen achten, ist Sorgfalt unerlässlich. Im Büro am Computer erledigen sie vor allem betriebswirtschaftliche Aufgaben wie z.B. Kalkulation, Betriebsabrechnung und Verkauf. Die Techniker*innen übernehmen komplizierte fachliche Aufgaben: Beim Vermessen des geschlagenen Holzes etwa sind Sorgfalt und eine exakte Arbeitsweise erforderlich. Bei manchen praktischen Tätigkeiten tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. wetterfeste Kleidung, Handschuhe und Sicherheitsschuhe. Sie wechseln viel zwischen Büroarbeit und Tätigkeiten im Wald. Dabei sind sie Witterungseinflüssen und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Untersuchungen an Bäumen und Pflanzen müssen dabei oft in unwegsamem Gelände sowie in der Hocke oder gebückt vorgenommen werden.

Arbeitsbereiche/Branchen:

Techniker der Fachrichtung Forsttechnik finden Beschäftigung in erster Linie in Forstbetrieben, forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen oder forstlichen Zusammenschlüssen (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften oder Waldbesitzervereinigungen), Forstämtern, Naturparks und Tiergehegen. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Betrieben des Gartenbaus, z.B. in Baumschulbetrieben, in Betrieben der Holzbearbeitung wie Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken, bei Herstellern von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, in Lehr- und Versuchsanstalten für Forstwirtschaft, bei Landwirtschaftskammern.

Verdienst/Einkommen:

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.661 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit:

Bundesjagdgesetz

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Quelle:

© Bundesagentur für Arbeit
Foto: Edler von Rabenstein – stock.adobe.com

Techniker der Fachrichtung Forsttechnik übernehmen planende, organisierende, überwachende und leitende Tätigkeiten vorwiegend in der mittleren Managementebene von Forstbetrieben, forstlichen Dienstleistungsunternehmen oder bei Forstämtern. Sie sind dennoch vorwiegend im Freien tätig. Foto: Edler von Rabenstein – stock.adobe.com