Weiterbildung: Forstwirtschaftsmeister*in
Berufstyp: | Beruf nach Meisterweiterbildung |
Berufsbezeichnung: | Forstwirtschaftsmeister*in |
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt: | Forstwirtschaftsmeister organisieren Arbeitsabläufe zur Erhaltung und Nutzung des Waldes. Sie stellen sicher, dass forsttechnische Fahrzeuge, Maschinen und Geräte betriebsbereit sind und wirtschaftlich eingesetzt werden. Des Weiteren nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den Schriftverkehr und vermarkten Erzeugnisse. Sie leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. beim Pflanzen von Baumsetzlingen, bei der Holzernte oder der Instandhaltung von Wegen. Sofern sie als Selbstständige einen Forstbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg. |
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen | Fachaufgaben
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Voraussetzung | In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Forstwirtschaftsmeister. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Forstwirt, und eine entsprechende Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft. Alternativ kann man mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft zur Meisterprüfung zugelassen werden. |
Sonstige Zugangsbedingungen | Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kann für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein. Für das Führen von Motorsägen, Entrindungsmaschinen, Transportgeräten usw. sind üblicherweise besondere Berechtigungen notwendig. Je nach beruflicher Position wird ein Pkw-Führerschein verlangt, eventuell auch die Fahrerlaubnis für Lkw oder für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge. |
Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt | Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatz planen, Forstschutz, Forstwirtschaft, Holzernte, Holzkunde, Kalkulation, Waldpflegearbeiten |
Arbeitsorte | Forstwirtschaftsmeister arbeiten in erster Linie im Freien, in Büroräumen oder auch in Transportfahrzeugen und Geländewagen. |
Arbeitssituation | Forstwirtschaftsmeister leiten kleinere Forstbetriebe oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben bzw. in Staatsforsten oder bei Forstämtern. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Da sie viel Kontakt zu Kunden haben, sind Service- und Kundenorientiertheit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erforderlich. Im Umgang mit Lieferanten zeigen sie Verhandlungsgeschick. Forstwirtschaftsmeister übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Erkennen von Schadsymptomen an Bäumen etwa oder beim Steuern von Holzerntern sind Sorgfalt, Umsicht und eine gute körperliche Konstitution erforderlich. Forstwirtschaftsmeister arbeiten mit Handwerkzeugen und Maschinen. Meist tragen sie schnittfeste Hosen, Helm und - bei Sägearbeiten - Schutzbrille oder -visier sowie Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro und Wald. Dabei sind sie der Witterung und Temperaturschwankungen ausgesetzt. |
Arbeitsbereiche/Branchen | Forstwirtschaftsmeister finden Beschäftigung in erster Linie in Forstbetrieben, in Forstämtern, in Naturparks. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Baumschulen oder in Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken, in landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten, in der öffentlichen Agrarverwaltung, bei Landwirtschaftskammern oder forstwirtschaftlichen Fachverbänden. Auch denkbar: Gartenbau, Floristik, Garten- und Landschaftsbau, z.B. Baumpflegebetriebe, Holzwerkstoffe, Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke, Wirtschafts-, Berufsverbände, Gewerkschaften, Berufsorganisationen, z.B. forstwirtschaftliche Fachverbände, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, z.B. Landwirtschaftskammern |
Verdienst/Einkommen | Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.661 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. |
Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit | |
Quelle: | © Bundesagentur für Arbeit |