WaldFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Weiterbildung: Forstwirtschaftsmeister*in

Berufstyp:Beruf nach Meisterweiterbildung
Berufsbezeichnung:Forstwirtschaftsmeister*in
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:

Forstwirtschaftsmeister organisieren Arbeitsabläufe zur Erhaltung und Nutzung des Waldes. Sie stellen sicher, dass forsttechnische Fahrzeuge, Maschinen und Geräte betriebsbereit sind und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Des Weiteren nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den Schriftverkehr und vermarkten Erzeugnisse. Sie leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich.

Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. beim Pflanzen von Baumsetzlingen, bei der Holzernte oder der Instandhaltung von Wegen. Sofern sie als Selbstständige einen Forstbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben
  • Begründung von Waldbeständen vorbereiten und koordinieren: Saatgut gewinnen, Boden bearbeiten, Baumsämereien aussäen, Sämlinge pikieren , Bäumchen verpflanzen
  • Waldpflegemaßnahmen leiten, z.B. Durchforstung, Wertästung, Beseitigung von Schnee- und Windbruch, Einzäunen von Aufforstungsflächen, Bodenverbesserung und Schädlingsbekämpfung
  • Holzernte, Vermessen, Rücken, Sortieren und Lagern von Holz koordinieren und überwachen
    • zu fällende Bäume markieren
    • den Einsatz von Personal, Geräten, ggf. Vollerntern (Harvestern) und Rückfahrzeugen planen
  • Betriebsbereitschaft forsttechnischer Geräte, Maschinen und Fahrzeuge sicherstellen, Pflege- und Wartungsarbeiten veranlassen, ggf. Reparaturaufträge vergeben
  • Schutzmaßnahmen für den Erhalt von Biotopen, Heideflächen und Gewässern erarbeiten
  • Anlage und Pflege von Waldwegen und Forststraßen veranlassen
  • Erschließung des Waldes als Naherholungsgebiet fördern, dabei Naturschutz und wirtschaftliche Erwägungen beachten
  • an Maßnahmen der Waldpädagogik und forstlichen Umweltbildung mitwirken, z.B. in Walderlebniszentren
  • in Bestattungs- oder Friedwäldern z.B. Interessenten bei der Baumauswahl beraten, Urnenbeisetzungen vorbereiten, Angehörige begleiten, Bestattungsbäume pflegen
  • Tätigkeiten in der Wildpflege organisieren (z.B. Wildfutterstellen einrichten, Nistkästen anbringen, Futterstellen im Winter auffüllen, Hochsitze bauen)
Führungsaufgaben
  • betriebliche Abläufe analysieren und planen
  • Aufwand und Ertrag des Betriebes kalkulieren
  • Absatz der erwirtschafteten Erzeugnisse organisieren, neue Absatzmöglichkeiten erschließen
  • mit Kunden verhandeln, z.B. Sägewerke oder Abnehmer für Wildbret
  • mit Marktpartnern zusammenarbeiten
  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken
  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze, psychologische und physiologische Grundlagen berücksichtigen
Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit
  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten
  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Voraussetzung

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Forstwirtschaftsmeister. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Forstwirt, und eine entsprechende Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft. Alternativ kann man mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kann für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein. Für das Führen von Motorsägen, Entrindungsmaschinen, Transportgeräten usw. sind üblicherweise besondere Berechtigungen notwendig. Je nach beruflicher Position wird ein Pkw-Führerschein verlangt, eventuell auch die Fahrerlaubnis für Lkw oder für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge.

Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt

Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatz planen, Forstschutz, Forstwirtschaft, Holzernte, Holzkunde, Kalkulation, Waldpflegearbeiten

Arbeitsorte

Forstwirtschaftsmeister arbeiten in erster Linie im Freien, in Büroräumen oder auch in Transportfahrzeugen und Geländewagen.

Arbeitssituation

Forstwirtschaftsmeister leiten kleinere Forstbetriebe oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben bzw. in Staatsforsten oder bei Forstämtern. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Da sie viel Kontakt zu Kunden haben, sind Service- und Kundenorientiertheit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erforderlich. Im Umgang mit Lieferanten zeigen sie Verhandlungsgeschick. Forstwirtschaftsmeister übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Erkennen von Schadsymptomen an Bäumen etwa oder beim Steuern von Holzerntern sind Sorgfalt, Umsicht und eine gute körperliche Konstitution erforderlich. Forstwirtschaftsmeister arbeiten mit Handwerkzeugen und Maschinen. Meist tragen sie schnittfeste Hosen, Helm und - bei Sägearbeiten - Schutzbrille oder -visier sowie Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro und Wald. Dabei sind sie der Witterung und Temperaturschwankungen ausgesetzt.

Arbeitsbereiche/Branchen

Forstwirtschaftsmeister finden Beschäftigung in erster Linie in Forstbetrieben, in Forstämtern, in Naturparks. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung in Baumschulen oder in Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken, in landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten, in der öffentlichen Agrarverwaltung, bei Landwirtschaftskammern oder forstwirtschaftlichen Fachverbänden. Auch denkbar: Gartenbau, Floristik, Garten- und Landschaftsbau, z.B. Baumpflegebetriebe, Holzwerkstoffe, Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke, Wirtschafts-, Berufsverbände, Gewerkschaften, Berufsorganisationen, z.B. forstwirtschaftliche Fachverbände, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, z.B. Landwirtschaftskammern

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.661 Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Bundesjagdgesetz

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) 

Quelle:

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Forstwirtschaftsmeister leiten kleinere Forstbetriebe oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben. Foto: Pio Si – stock.adobe.com